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Corona

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Covid 19: Wichtiges für Ihren diesjährigen Winterurlaub 2021/2022

SICHER IN DEN URLAUB – WIR haben seit 12. DEZEMBER 2021 GEÖFFNET

Mit voller Zuversicht starteten wir nun endlich am 12. Dezember 2021 in die Wintersaison. Wir als Urlaubsresort Hafele möchten einen erheblichen Teil dazu beitragen, dass das Defereggental eine sichere Urlaubsdestination bleibt. 

Ein ganzes Paket an Maßnahmen rund um die Hygiene und Sicherheit begleiten uns bereits seit Sommer 2020. Auch heuer werden wir wieder alles daran setzen, dass Sie sich bei uns wohlfühlen und Ihren wohlverdienten Urlaub bei uns voll und ganz genießen können.

Wichtiges zur Ihrem Urlaub:

„2-G-Regel“ + FFP2 Maskenpflicht im Urlaubsresort Hafele:

Bei erstmaligem Betreten unserer Häuser ist ein gültiger Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr (Impfung oder Genesung) vorzuweisen:

„Geimpft“: Ein Nachweis über eine vollständige Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19.

„Genesen“: Eine ärztliche Bestätigung, einen Nachweis nach § 4 Abs. 18 EpiG oder einen Absonderungsbescheid über eine in den letzten sechs Monaten überstandene Covid-Infektion.

FFP2-Maskenpflicht

Es muss im Innenbereich beim Betreten von allgemein zugänglichen Bereichen eine FFP2-Maske getragen werden.   

WICHTIG: Kinder bis 12 Jahre betrifft die 2-G Regel nicht und benötigen daher KEINEN Nachweis! 

  • Für österreichische Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 15 Jahren (schulpflichtiges Alter) gilt: Der Ninja-Pass wird dem 2G-Nachweis gleichgestellt und gilt daher auch als Zutrittsnachweis fürs Restaurant, Kino oder Seilbahnen.
  • Für schulpflichtige Urlaubsgäste aus dem Ausland im Alter von 12 bis 15 Jahren gibt es den „Holiday Ninja Pass“. Dieser ist einem 2G-Nachweis gleichgestellt.

 

ALLGEMEIN

  • Ein GRATIS PCR Testangebot ist in St. Jakob verfügbar.
  • Unser Resort mit seinen großzügig gebauten Appartements und Zimmer bietet sehr viel Platz
  • Unsere Mitarbeiter sowie wir als Familie Hafele haben ein gültiges Impfzertifikat; ebenfalls wird von uns wöchentlich ein PCR-Test durchgeführt
  • Im gesamten Resort kann ausreichend Abstand angeboten werden
  • Umfassende Sicherheit mit zahlreichen Desinfektionsmöglichkeiten
  • Grundsätzlich soll ein Abstand von 2 m eingehalten werden
  • Frühstücksbuffet: Selbstbedienung ist erlaubt

SEILBAHN (Skizentrum St. Jakob) 

Beim Skipasskauf ist der 2G Nachweis zu erbringen sowie das Tragen einer FFP2 Maske verpflichtend

In geschlossenen Fahrbetriebsmittel ist das Tragen einer FFP2 Maske ab 12 Jahren verpflichtend

Für Kinder gilt :
bis 12 Jahre kein Nachweis erforderlich, von 12 Jahren bis 15 Jahren ist der Ninja Pass gültig. In der Schulfreien Zeit kann für Schüler, die der allgemeinen Schulpflicht unterliegen, der 2 G Nachweis weiterhin ersetzt werden, wenn dem Ninja Pass gleichartige Tests und Testintervalle nachgewiesen werden können. Als Nachweis gilt ein negatives Ergebnis eines von einer befugten Stelle durchgeführten molekularbiologischen Tests auf SARS-CoV-2 (z.B. PCR -Test), dessen Abnahme nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen darf.

GASTRONOMIE 

2-G-Pflicht ab 12 Jahren (geimpft oder genesen) + FFP2-Maskenpflicht, insbesondere, wenn sich Gäste außerhalb ihres Sitzplatzes bewegen   

 

WELLNESS

Die Empfehlung der Behörden sieht eine Beschränkung der Saunagäste und einen Mindestabstand von 2 m in allen Richtungen vor.  Bei uns sind alle Saunakabinen sowie Ruheräume in Betrieb. Aufgüsse in der Sauna sind nicht erlaubt. Verzichten Sie bitte auch auf das „Wedeln“ mit dem Handtuch.

 

EINREISE NACH ÖSTERREICH: 

Die Grundregel lautet 2G+ – also geimpft oder genesen UND PCR-Test.

Ausnahmen u.a. für

  • Personen, die eine Boosterimpfung erhalten haben

Regelung für Kinder: 

Kinder bis zum vollendeten zwölften Lebensjahr müssen die 2G-Regel nicht erfüllen (müssen also nicht geimpft oder genesen sein) und benötigen auch keinen PCR-Test, wenn sie unter der Aufsicht eines Erwachsenen reisen. Der entsprechende Nachweis des Erwachsenen erstreckt sich somit auf die Minderjährigen. Darüber hinausgehende Bestimmungen gelten für die Minderjährigen gleichsam wie für den begleitenden Erwachsenen. Muss der Erwachsene etwa eine Quarantäne antreten, so muss dies auch der Minderjährige. Gleiches gilt für eine etwaige Registrierungspflicht.

Regelungen für 12- bis 15-jährige Kinder: Für Personen im schulpflichtigen Alter gilt der Corona-Testpass bzw. Ninja-Pass als Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr.

Für ausländische Minderjährige im schulpflichtigen Alter wird eine Ausnahme dahingehend geschaffen, dass die Erfüllung der Testintervalle des „Ninja-Passes“ dem Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr gleichgestellt wird. Kinder im schulpflichtigen Alter müssen also nicht die 2G+ Regel erfüllen, sondern können mit einem Testnachweis (PCR- oder Antigentest) einreisen – die weiteren Testintervalle entsprechend dem Ninja-Pass sind aber zu beachten.

Für die Wintersaison 2021/22 wurde vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich die Initiative Holiday-Ninja-Pass, angelehnt an den österreichischen Schul-Ninja-Pass (Corona-Testpass der COVID-19-Schulverordnung 2021/22), ins Leben gerufen. Der Holiday-Ninja-Pass ist eine Ausnahmeregelung zum 2G-Nachweis für nicht bzw. nicht vollständig geimpfte Jugendliche im schulpflichtigen Alter (von 12 bis 15 Jahren) aus dem In- und Ausland. 

EINREISE NACH DEUTSCHLAND:

Deutschland stuft Österreich erneut als Hochrisikoland ein

Nachdem Österreich Ende Dezember 2021 von der deutschen Liste der Hochrisikogebiete gestrichen wurde, hat das Aufkommen der Omikron-Variante und das dadurch verstärkte Infektionsgeschehen Deutschland wiederum dazu veranlasst, Österreich neben vielen anderen EU-Staaten auf die Liste der Hochrisikogebiete zu setzen. Die Änderungen wurden vom Robert Koch Institut veröffentlicht und werden ab Sonntag, dem 16. Jänner 2022 wirksam sein. Somit ist Österreich wie die Schweiz, Frankreich, Italien und Spanien als Hochrisikogebiet gelistet.

Einreisebestimmungen aus Österreich nach Deutschland ab 16. Jänner 2022

  • Einreisende sowie Reiserückkehrer aus einem Hochrisikogebiet müssen sich vorab über www.einreiseanmeldung.de anmelden und ihren gültigen 3-G-Nachweis über dieses Portal hochladen.
  • Geimpfte und genesene Gäste aus Deutschland können weiterhin ihren Urlaub in Österreich verbringen, ohne bei der Rückkehr eine Quarantäne antreten zu müssen.
  • Getestete Personen müssen dagegen verpflichtend eine 10-tägige Quarantäne antreten – diese kann nach dem fünften Tag durch ein „Freitesten“ beendet werden.
  • Ungeimpfte Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Testnachweispflicht ausgenommen. Für diese endet die Quarantäne automatisch nach fünf Tagen (ohne Freitesten), unabhängig davon, welche Maßnahmen für die Eltern gelten. Auch wenn Familien mit Kindern unter 12 Jahren nur rund ein Fünftel unser ausländischen Gäste ausmachen, ist diese Regelung ist Österreich problematisch, da alle Kinder, die noch nicht voll immunisiert sind, eine mindestens fünftägige Quarantäne antreten müssen, auch wenn deren Eltern voll immunisiert sind. Österreich wird sich deshalb weiterhin dafür einsetzen, dass die Empfehlungen der Europäischen Union überall umgesetzt werden (Befreiung zur Nachweispflicht für unter 12-jährige, die unter Aufsicht eines Erwachsenen reisen).

STORNOBEDINGUNGEN

Es gelten die allgemeinen österreichischen Hotelstornobedingungen.

Bei Unsicherheiten stehen wir jederzeit gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.   

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Wir empfehlen auf jeden Fall den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Mit einer Hotelstornoversicherung sowie der inkludierten erweiterten Covid Deckung bietet diese für den bevorstehenden Winterurlaub so viel mehr Sicherheit bei einer Buchung!

Hier geht es zur <<Reiserücktrittsversicherung>>

 

Wir sind immer für Sie da!

Unser Ansporn ist es, dass Sie sich trotz allem bei uns wohlfühlen, denn für uns steht Sicherheit und Gesundheit im Einklang mit Wohlbefinden an erster Stelle.

Sollte es Änderungen bzgl. Maßnahmen, Öffnungen und Ähnlichem geben, erfahren Sie es auf dieser Seite.
In diesen Zeiten der Unsicherheit ist es für uns selbstverständlich, dass wir permanent für Sie erreichbar bleiben. Sollten Sie also noch weitere Frage haben, können Sie uns jederzeit erreichen:

+43 4873 63 44
+43 676 404 2323

info@urlaubsresort-hafele.com

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